„Einschränkung der Grundrechte“ hat die „Lügenpresse“ von der Quer- und Verschwör- oder wie auch immer -Denke übernommen. Beide Seiten übersehen, was das Grundgesetz eigentlich aussagt. Das GG ist kein Krämerladen, bei dem man sich aussuchen kann, welchen Artikel man gerade zu welchem Zweck missbraucht. Versammlungsfreiheit gilt nicht allein und unabhängig von anderen Artikeln, wie z. B. Art. 2 die körperliche Unversehrtheit.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Körperverletzung ist ein solches Gesetz. Körperverletzung ist strafbar und es kommt auf die Umstände an, ob es fahrlässig oder vorsätzlich ist. Wer die weltweit diskutierten Hygieneregeln pauschal als politischen Trick verwirft, handelt vorsätzlich (wobei die Unterstellung auch gut als Projektion zu erkennen ist.). Wer den Abstand spontan unterschreitet, handelt fahrlässig, wer aber dazu aufruft, massenhaft auf zu kleinem Raum und ohne Maske zusammen zu kommen, befördert die Ansteckungsgefahr und verstößt gegen den Artikel 2 und gegen geltendes Gesetz.
Das gilt auch dann, wenn es diesen Virus tatsächlich nicht gäbe oder die Gefahr überschätzt wird. Denn das auf körperliche Unversehrtheit ist zu schützen, solange ein direktes Eingreifen nicht möglich ist, weil die Details dafür noch unbekannt ist.
Nun ist aber bei weltweit 836 468 Toten eine Verharmlosung nicht zulässig. Der Zusammenhang mit vorsätzlicher Körperverletzung ergibt sich unbezweifelbar aus der Tatsache, dass über ein Drittel davon aus den beiden Ländern stammt, die offiziell den Virus verharmlosen, USA und Brasilien – 184 803 + 118,726 = 303 529 = 36,3%. Kein Land außer beiden hat eine Totenanzahl über >100 000. Sie führen und zwar mit Abstand (Zahlen aus dem Livestream: Corona Pandemic, Word Map, News – You Tube – https://youtu.be/NMre6IAAAiU). Zahlen gelten zum Zeitpunkt der Publikation diese Blogartikels.
Ich habe zum Vergleich die Totenzahl gewählt, weil man diese nicht kleinrechnen kann. Die Ausrede, es würde eben mehr getestet, zieht hier nicht.
Die Frage der Corona-Diskussion zielt weiter als nur bis zur Maskenpflicht und div. Versammlungsverboten. Es ist die Frage, ob die Menschheit in der Lage ist, gemeinsame Existenzfragen zu meistern, oder ob letztlich immer welche gewinnen, die mit Ängsten spielend, die Machtfrage stellen. Aufreger und Verleumdungen sind kurzfristig oft erfolgreich. Langfristig hält es nie. Das Tausendjährige Reich dauerte nur 12 Jahre (die griechische Junta nur 10 Jahre, die Juntas in Chile und Argentinien waren auch nicht dauerhaft). Aber sie richten großen Schaden an.
Im Augenblick ist vor allem die Vernunft bedroht. Das beginnt u. a. damit, dass die öffentliche Diskussion mit dazu beiträgt, den Rechtsstaat zu unterlaufen, indem ein Artikel herausgenommen wird, um das ganz GG in Stücke zu schlagen. Das funktioniert wohl nur, wenn man gleichzeitig sagen kann, was gehen mich knapp 1 Mio Tote an, ich will halt feiern. Der Art. 2 beschränkt die Freiheiten, wenn sie die Rechte anderer verletzen. Der jetzige Anstieg ist Folge von Ungeduld, der schlechtesten Ratgeberin, die zu haben ist. Es gab in den vergangenen Monaten etliche Anläufe, dies zu nutzen, die gescheitert sind. Die Ungeduld wird wachsen und es ist im Gegenzug notwendig, das GG gegen die zu schützen, die es auseinanderreisen wollen, weil sie ihre bequeme Willkür freien Lauf lassen wollen.
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