Hyperreagibilität des Bronchialsystems (HRB) ist oft Folge von Chemiebelastung in der Luft, besonders dann, wenn die Stoffe immunschädigend sind. Es ist eine Immunkrankheit – keine Lungenkrankheit. Atemnot (Obstruktion, eng werden) tritt dann schon bei geringer Luftbelastung auf – gegebenenfalls verstärkt bei körperlicher Anstrengung – Tiefgarage, Baumarkt, lange Autofahrt etc. Viele Gutachten verneinen aber eine ernsthafte Erkrankung, weil sie fälschlich von einer Lungenerkrankung ausgehen: Da die Lungenfunktionen bei HRB Normalbefunde aufweisen (Ganzkörperplethysmographie), wird eine Erkrankung in Abrede gestellt, meist mit der Begründung, die beklagte Atemnot sei nicht objektivierbar. Das ist eine klare Fehldiagnose, denn es wurde die falsche Krankheit überprüft, eine Lungenkrankheit, aber keine Immunkrankheit. Das ist dann auch ein Verstoß gegen die maßgebliche Verordnung und somit rechtlich ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht. Die VersorgungsmedizinV definiert nämlich
unter Ziffer 8.3 des Anhangs die obstruktive Atemwegserkrankung mit permanentem Lungenschaden und unter Ziffer 8.5 jene, ohne Lungenschaden:
Leichtgradig (selten, leichte Anfälle) GdS 0 – 20
Mittelgradig (häufig, erste Anfälle) GdS 30 – 40
Schwergradig (Serien v. Anfällen) GdS 50
GdS steht für Grad der Schädigung (früher MdE) und wird zur Bemessung der Rente bzw. der BG-Rente (BK4301 und BK4302) herangezogen.
Die Definition – das heißt die Festlegung der Diagnosekriterien – beachtet den Kern der Erkrankung: Die Hyperreagibilität. Diese ist an sich objektiv. Objektivierung im juristischen Sinn läuft über die Diagnose und diese ist klinisch definiert. Es ist mittlerweile die Unart gang und gäbe, dass dem Patienten (Opfer) nicht geglaubt wird. Es werden dann Objektivierungen verlangt, die die Diagnosestellung nicht benötigt. Das ist letztlich Versicherungsbetrug.
Man kann dem entgegenwirken, indem man ambulante Aufzeichnungen mit einem Peak-Flow-Meter anbietet.
Eine HRB kann lebensgefährlich sein. Was von einem Gutachter zu halten ist, der via Ganzkörperpleythismographie “gesundschreibt”, überlasse ich dem Leser. Aus der Sicht des Gutachters sei an dieser Stelle mitgeteilt, dass man unter Heranziehung der VersmedV auch dagegen vorgehen kann.
Bin auch Betroffene von CMS, jedoch die Austestung von der Allergie-Ambulanz hat keine Allergie bestätigt.
Es wurde mir sofort eine psychologische Beratung empfohlen, was soll das ?
Man ist ständig auf der Flucht, und keiner nimmt einem ernst ????
Gibt es diese Allergie, auch wenn bei der Testung die Haut nicht reagierte?
Was soll ich tun im weiteren Schritt, hoffen auf Verständnis des Arbeitgebers, in einen Bereich zu wechseln, wo ich von den Duftstoffen geschützt bin.
LG Leopoldine
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