Dieser Beitrag soll Betroffenen und ihren Anwälten mitteilen, dass die Akte(n) meist alle Fakten liefert(en), um Beweis führen zu können. Das Problem ist also meist nicht die Beweislage, sondern dass sie nicht genutzt wird. Die Fehlbewertung ist gut etabliert und eingeübt und alle halten sich brav daran – gegen die eigenen Interessen.
Dazu müssen einige Mechanismen angesprochen werden, die die „normale” Routine darstellen und die Vergifteten rechtlich in die Sackgasse manövrieren. Denn die „Norm“ hat den Rechtsstaat gründlich deformiert und unterläuft Gesetz und Verfassung. Die Routine garantiert dies sogar und zwar in dem Sinn, dass die Fehlbewertung so fest in die Routine eingebrannt ist, dass die Fehlsteuerung eben als „normal”, „rein sachlich” oder ähnliches daherkommt.
Routine ist, dass die Gutachter die Verfahren entscheiden, nicht die Gerichte, beziehungsweise ohne deren Kontrolle. Denn Letztere sind ja Laien. Für Gutachten gibt es Regeln, deren Einhaltung aber routinemäßig nicht (mehr) geprüft oder gar regelmäßig kontrolliert wird. Dies ist das erste, was sich ändern muss: Gutachten müssen als „nicht verwertbar” eliminiert werden, wenn sie sich nicht am „allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlich Erkenntnis“ orientieren.
Zurzeit läuft es immer so: Wenn sich der Kläger gegen die Gutachter wehrt, Fehler in den Gutachten moniert, etc. werden weiter Gutachten erstellt, die Akte wird immer dicker, bis Monsterakten entstehen, die keiner mehr nachvollzieht. Es muss im Gegenteil dafür gesorgt werden, dass der ganze Unfug, wie zum Beispiel „heilbare chronische Krankheiten“ erst einmal ausgeräumt wird, da Beweis erst dann geführt ist, wenn vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten ist. Wenn durch diese Bereinigung die Unvernunft entfernt ist, bleibt oft ein klares Bild zurück.
Der Königsweg, um Monsterakten zu vermeiden, ist, die Orientierung am Stand der Wissenschaft zu verlangen, durchzuhalten und zu demonstrieren, dass dann klar wird, was rätselhaft erschien. Der anerkannte Stand aus den 80er Jahren genügt nämlich, was viele Kläger und deren Anwälte nicht glauben wollen. Diese Fehlorientierung macht die vorhandenen Chancen zunichte.
Außerdem: Akten zeigen oft – ja fast immer – am Anfang, auf den ersten Seiten, ein klares Bild. Dann setzt die Vermüllung der Wahrheit ein. Das muss angesprochen, nicht eine Pseudodiskussion über Laborparameter geführt werden.
Das Ganze geht einher mit Zermürbungs- und Vernichtungstaktik. Man lässt den Versicherten monatelang warten, dann nennt man einen Gutachter, der terminiert nach einem halben Jahr, dann dauert es wieder, bis das Gutachten vorliegt – das kann gut zwei Jahre bis zum Bescheid gehen – und wiederholt sich beim Widerspruchsbescheid. Das ruiniert die Betroffenen finanziell, lässt sie resignieren und treibt sie auch manchmal in den Suizid. Letzteres wird billigend in Kauf genommen.
Hier muss der Spieß umgekehrt werden: Die Psychiatrisierung ist Beweisvernichtung durch Vernichtung der Opfer. Das muss zum Thema gemacht werden, anstatt hilflos zu versuchen, mit Laborparametern „überzeugen“ zu wollen.
Ohne diesen Rechtsbruch gäbe es keine Vergiftungen in Innenräumen mehr. Ungesunde Arbeitsplätze und ungesunde Innenräume sind seit Mitte der 80er Jahre wissenschaftlich ausreichend erforscht. Solange Betroffene, Kläger, deren Anwälte, ja auch Umweltmediziner das alte Lied vom „Forschungsbedarf” singen, also auf diese zentrale Propaganda hereinfallen, wird diese tödliche Routine aufrecht erhalten.
Diesen Kampf mit der BG führe ich seit 2006 ohne Erfolg. Ich arbeitete als Theaterplastiker an der Deutschen Staatsoper Berlin hauptsächlich mit Steropur und PU-Schaum. Arbeitsschutz bei Pu-Schaum war damals nicht bekannt! (1984-1986). In dieser Zeit bekam ich Diabetes! Kein Gutachter ging bis jetzt darauf ein und bezogen meine Beschwerden, wie Polyneuropathie usw. auf die bestehende Zuckerkrankheit. Ich bin jetzt am Verzweifeln. Mit freundlichen Grüßen.
Pingback: Rente – Recht bekommen | Dr. Tino Merz
Pingback: Symptome – große Vielfalt ist meist toxisch | Dr. Tino Merz