Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Zum Recht bekommen gehört zuallererst, dass über Rechte und über die Art, wie Rechte verwehrt werden, Klarheit herrscht. Vor allem muss gefragt werden, ob das Verwehren der Rechte noch legitim ist oder nicht. Falsche Thesen in Gutachten sind Prozessbetrug, erzwungene, falsche Reha ist Körperverletzung. Da ist es fruchtlos über Laborwerte zu diskutieren.
Es muss zuerst über Rechtsbrüche und deren Konsequenzen gesprochen werden. Im Rechtssystem ist nicht vorgesehen, dass sich Gutachter alle Mühe geben den allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis wieder zu revidieren und zwar auf der Ebene der Nachweisverfahren und nicht auf der Ebene wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Die Revision erfolgt auf einer nicht wissenschaftlichen Ebene und erfolgt deshalb so glatt.
Spricht man das an, gibt es keine Widerworte. Im berichteten Fall hat der beratungsärztliche Dienst die Befassung mit den Befunden abgelehnt, man müsse sich an die „Literatur” halten. In einem Text wurde dann als „Literatur” ein Autor namens Hausotter genannt. Der schreibt, MCS, CFS, FM und dergleichen seien mit psychischen Krankheitsbildern „nahezu identisch” – ohne Belege und unter Weglassung der einschlägigen Literatur zu Umweltkrankheiten und vor allem unter Weglassung der Diagnosekriterien und der ICD-Klassifikation. Meiner Kritik wollte denn auch keiner mehr entgegentreten, nur noch Schweigen.
Besonders attackiert wurde die Synopse (Liste aller Befunde mit der Fragestellung psychisch oder organisch? – 90% organisch). Sie sei „unseriös”, Begründung: Die mehrfachen Beiträge von Dr. Binz, Dr. Donate und Dr. Straube seien zu streichen, weil diese Leute das immer so sehen würden. Man beachte: Seriös sind solche Darstellungen, die vorher gründlich gefälscht wurden.
Man kann also der Psychothese und auch dem Verwirrspiel mit der unendlichen Debatte beendend entgegentreten. Man sollte es nur gleich tun – in Verfahren gibt es so etwas wie „zu spät”, nämlich wenn die Meinung schon gebildet ist. Dazu gehört auch, dass bestimmte Gutachter von vorn herein als befangen abgelehnt werden. Dazu gehört ebenfalls, dass die Gutachterfragen spezielle Hinweise zum Stand der Wissenschaft enthalten, die den Rahmen von vornherein markieren.
Dagegen hilft dann nur noch ignorieren. Das LSG hat also 90% der medizinischen Befunde beiseite geräumt, den Klägervortrag (insbesondere die Auflistung der Funktionsstörungen) nicht beachtet und ist einer Minderheitsmeinung gefolgt. Das nennt man Befangenheit und eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Das sind gewichtige Revisionsgründe.
Schließlich bleiben noch zwei Dinge, nämlich die massive Beschädigung der Würde des Patienten, der nicht nur nicht ernst genommen wird, sondern auch der Faulheit und Täuschung geziehen wird. Das sind massive seelische Quälereien oder juristisch: Körperverletzung. Und das bei einem Kranken.
An dieser Stelle wird wieder berichtet.