Innenraum und Körperverletzung

In Gebäuden, Büros, Verwaltung, Banken, privat oder staatlich, in Schulen, überall werden „moderne“ Materialien verwendet, die ausgasen und toxisch sind. Bekannt seit Mitte der 80er Jahre, machen VOC seither krank und werden kleingeredet, etwa indem aus der chronischen Wirkschwelle eine „Komfortgrenze” gemacht wird. Wir haben genaueste Fakten zur Wirkschwelle (Dosis) aus Menschenversuchen (wissenschaftlich: „Probandenversuche”). Daraus wissen wir seit 1985, dass die Innenraumbelastung schon im Durchschnitt krank macht und zwar irreversibel. Jenes Schönreden liegt zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung. Manchmal nutzt es, dies auszusprechen.

Es waren einmal wieder die Grenzwerte „weit unterschritten“ (natürlich nur die akute Wirkschwelle), einige Mitarbeiter zeigten gesundheitliche Auffälligkeiten: Bilder zeigten, dass die Schleimhäute stark angegriffen waren: Rote, tränende Augen, verquollenes Gesicht, Probleme im HNO-Bereich. Gemessen waren unter anderem erhöhte Konzentrationen von Aldehyden. Das sind die aggressivsten Bestandteile der VOC-Gemische. VOC (Volatile Organic Compounds) sind Lösemittel. Aldehyde sind sehr reaktionsfähig. Das ist alles bekannt. Die chronische Wirkschwelle des TVOC (Summenwert der Lösemittel) war nicht weit überschritten. „Normal“erweise wird dann das Opfer beschimpft, als Ökochonder oder Rentenneurotiker.

In diesem Fall aber wurden, nach langer Diskussion, Räume saniert. Was machte den Unterschied? Gewirkt hat meine rechtliche Interpretation: Fortgesetzte Körperverletzung, wobei es sich rechtlich noch so verhält, dass bei andauerndem Ignorieren der Raumluftbelastung der Straftatbestand der Fahrlässigkeit in den des Vorsatzes übergeht. Für letzteres genügt billigendes Inkaufnehmen.

Verwaltungsfachleute verstehen so etwas. Würden die üblichen Betroffenenorganisationen – sowohl die SHG’s als auch die Umweltmediziner – an die rechtliche Seite denken bzw. sich zu denken getrauen, würde diese potente Quelle schwerer Hirnschäden wieder verschwinden.

Der Rechtsstaat ist kein Automat. Wer recht hat, muss es gegebenenfalls beweisen und durchsetzen. Bleibt die eine Seite zu zaghaft, entsteht Unrecht. Im Fall der Nervenschäden durch Gebäudechemikalien sind die Betroffenen seit Ende der 90er Jahre ins Hintertreffen geraten, weil sie nicht um Rechte kämpfen, sondern um Anerkennung bitten.

 

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