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LSG – Vernichtung eines Menschen dauert 15 Minuten

Die Verhandlung war auf eine halbe Stunde angesetzt. Die Berichterstattung (Zusammenfassung der Akte) dauerte zehn Minuten, die mündliche Verhandlung 15 Minuten, die Urteilsfindung auch zehn Minuten – schon war ein schwer kranker Mensch arbeitsfähig geschrieben und das, ohne die Akte … Weiterlesen

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