Umweltschutz und Menschenschutz

Der Umweltschutzgedanke und die Ökologie muss sich die Bewertungsebene erobern. Die bisherigen Erfolge waren immer an praktische Fragen geknüpft. Es ist ein absolutes vitales Interesse unserer Gesellschaft, dass die Ebene der Bewertungen, der Entscheidungsvor-bereitungen, öffentlich diskutiert wird. Diese Ebene ist so gut geschützt und gesichert, dass sie noch nie irgendeiner Kritik ausgesetzt worden war.

Die Plutoniumfabrik in Wackersdorf blieb uns erspart, unter anderem  deshalb, weil die Einwender generalstabsmäßiges Teamwork praktiziert haben. Auch die Müllverbrennung konnte so gestoppt werden. Aber es konnte nicht durchgesetzt werden, dass das technisch mögliche auch festgeschrieben wird. Einige Holzschutzmittel wurden verboten, die Vergifteten aber nicht entschädigt. Einige Schulen mit hoher PCB-Belastung wurden abgerissen, die arbeitsunfähigen Lehrer aber nicht anerkannt. Seit einiger Zeit sind Bodenbeläge mit lösemittelfreien Klebern auf dem Markt, aber auch die VOC-Kranken aus den Gebäuden mit den Bausünden der 90er- und 01er-Jahre werden nicht anerkannt und so ihrer Rechte beraubt.

Es geht um Recht. Recht bzw. die Rechtsprechung orientiert sich an Bewertungskriterien. Um solches Recht geht es immer, Gerechtigkeit ist etwas anderes.

Viele wissen nicht, dass „Grenzwerte“ ganz unterschiedlich wirken, dass sie juristisch der Vorsorge oder der Gefahrenabwehr zugeordnet sind, dass sie sich toxikologisch an der akuten oder der chronischen Wirkschwelle orientieren, die immer zwei bis drei Zehnerpotenzen auseinander liegen. Schon in den 70er Jahren hatte man anhand von DDT verstanden, dass die große Gefahr nicht von der akuten, sondern von der chronischen Wirksamkeit ausgeht und wie die Akkumulation des DDT im Körper die Sache verschärft. DDT wurde geächtet, aber die Gefahr nicht gebannt, es wiederholte sich die Diskussion bei HCB, PCB, Dioxin etc. Der neue Stoff wurde immer von vorn herein falsch bewertet und man hätte es eigentlich wissen müssen.

Wer vollzeitlich Belastungen in der Höhe der MAK-Werte ertragen muss, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit krank. Diese Grenzwerte sind größenordnungsmäßig einen Faktor 1000 zu hoch (verglichen etwa mit den neuen Richtwerten I des UBA). Sie werden aber bis in die heutige Zeit zur Bewertung herangezogen. Würde die chronische Wirkschwelle für die Lösemittel ernst genommen, die wir seit 1985 kennen, gäbe es keine VOC in Innenräumen und weniger Probleme bei dem Vergleich der Schülerleistungen. VOC machen nämlich das Hirn träge und die Psyche unflexibel.

–> siehe auch “TTIP – Abbau der Menschenrechte Teil II”

 

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Eine Antwort auf Umweltschutz und Menschenschutz

  1. Bernadette sagt:

    Sehr geehrter Herr Tino Merz,

    es ist in der Tat so, dass der einzelne Bürger völlig alleingelassen wird, wenn er durch industrielle Produkte, Anlagen usw. gesundheitlich geschädigt wird. Auch vor Gericht zählen häufig nicht die gemessenen Daten gefährlicher Stoffe in der Atemluft usw. ; häufig werden nur die Interessen der Industrie bedient.
    Ich wurde durch eine übertrieben giftige und fehlerhaft durchgeführte Schädlingsbekämpfung einer ostfriesischen Firma für mein Leben dauerhaft geschädigt; mußte einen akademischen Beruf aufgeben, weil die Medizin auf die Gefahrenstoffe gar nicht vorbereitet war und kein Arzt über 4 Jahre die chronische Vergiftung mit Deltametrin, einem chemischen Insektizid im gesamten Wohnhaus, erkannt hat. Allein die hohen volkswirtschaftlichen Unkosten und Unkosten der Krankenkassen durch gesundheitsgefährende Stoffe werden weder untersucht noch veröffentlicht.
    Unser Leben wird trotz guter Schulausbildung, Studium und Beruf, den man gern und gut ausgeübt hat, durch den sorglosen Umgang mit Schadstoffen und mangelnder Kontrolle durch den Staat zerstört und mit den Folgen wird man in menschenverachtender Weise alleingelassen, mit Ausnahme weniger Personen, die Kraft ihres Amtes manchmal helfen.
    Ganz schlimm finde ich die Fälle, in denen unter der Hand, im Hinterzimmer eines Kommunalpolitikers , schwere Vergiftungsfälle durch einen Schädlingsbekämpfer gelöst werden, nicht an die Öffentlichkeit und in keine Statistik gelangen, sondern intern durch die Haftpflichtversicherung und den Geschädigten ausgehandelt werden, so sehr ich die Betroffenen auch verstehen kann.
    Diese Fälle bleiben im Dunkeln und die Richter an den Gerichten und die Gesundheitsbehörden wissen nicht um diese schweren Fälle.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernadette

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